Affiliate-Programm
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 1. Juni 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Zovi-Partner-Affiliate-Programm der Salford Ventures GmbH, Düsseldorf, Deutschland („Zovi"). Mit der Bewerbung und Teilnahme am Programm stimmen Sie („Partner") diesen Bedingungen zu.
1. Teilnahmeberechtigung
- Der Partner muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 18 Jahre alt sein.
- Der Partner muss sich über die offizielle Bewerbung des Zovi-Partnerprogramms bewerben. Die Aufnahme liegt im alleinigen Ermessen von Zovi und erfolgt nicht automatisch.
- Ein Partnerkonto pro natürlicher oder juristischer Person. Doppelte Konten werden deaktiviert.
- Partner dürfen während der Teilnahme weder Angestellte noch Auftragnehmer von Zovi sein.
2. Empfehlungen & Attribution
- Eine Empfehlung ist nur dann gültig, wenn sich eine Klinik über den einzigartigen Empfehlungslink des Partners anmeldet.
- Attributionsfenster: 90 Tage ab dem ersten Klick bis zur abgeschlossenen Anmeldung der Klinik. Empfehlungen außerhalb dieses Zeitraums sind nicht qualifiziert.
- Wenn eine empfohlene Klinik zum Zeitpunkt der Empfehlung des Partners bereits in aktivem Kontakt mit dem eigenen Vertriebsteam von Zovi stand, wendet Zovi einen Konfliktlösungsprozess von Fall zu Fall an. Konflikte werden auf First-Touch-Basis gelöst: Die Partei, die den Erstkontakt mit der Klinik zuerst dokumentiert hat (E-Mail, CRM-Eintrag oder unterzeichnete Empfehlungsübermittlung), hat Vorrang. Die Entscheidung von Zovi ist endgültig.
- Ein Partner darf sich selbst, seine eigenen Unternehmenseinheiten oder Einheiten, an denen er ein finanzielles Interesse hat, nicht empfehlen.
- Empfehlungen von Familienmitgliedern oder Haushaltsmitgliedern des Partners unterliegen einer Prüfung und können nach Ermessen von Zovi disqualifiziert werden.
3. Provision
- Provisionssatz: 30 % der monatlichen Nettoabonnementgebühr der Klinik. „Netto" bedeutet der von Zovi erhaltene Betrag nach Abzug von Mehrwertsteuer, Zahlungsabwicklungsgebühren sowie Rabatten oder Gutschriften auf dem Klinikskonto.
- Die Provision wird 30 Tage nachträglich gezahlt, nachdem die monatliche Zahlung der Klinik eingegangen ist.
- Wenn eine Klinik eine Rückerstattung erhält oder eine Rückbuchung einleitet, wird der entsprechende Provisionsbetrag vom Guthaben des Partners abgezogen. Negative Salden werden auf den Folgemonat übertragen.
- Mindestausschüttungsschwelle: 50 €. Beträge unterhalb dieser Schwelle werden auf den Folgemonat übertragen.
- Zahlungen erfolgen per SEPA-Banküberweisung. Partner müssen gültige und aktuelle Zahlungsdetails angeben. Zovi haftet nicht für fehlgeschlagene Zahlungen aufgrund falscher oder veralteter Angaben.
- Zovi behält sich das Recht vor, die Provisionssätze für neue Empfehlungen mit einer schriftlichen Frist von 60 Tagen anzupassen. Bereits empfohlene und zum Zeitpunkt der Mitteilung aktive Kliniken sind für 12 Monate ab dem Datum der Mitteilung zum bestehenden Satz geschützt.
4. Fahrzeugleasing-Benefit
- Der Fahrzeugleasing-Benefit wird freigeschaltet, wenn der Partner die erforderliche Anzahl aktiver, zahlender Kliniken für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufrechterhält.
- „Aktiv" bedeutet, dass das Abonnement der Klinik aktuell ist und keine ausstehenden Zahlungsrückstände bestehen.
- Der Partner schließt den Fahrzeugleasingvertrag selbstständig ab. Zovi erstattet den angegebenen monatlichen Betrag gegen eine gültige Rechnung des Leasinganbieters. Erstattungen sind kein Gehalt, kein Beschäftigungsvorteil und keine garantierte Zahlung, sie sind ein bedingter Leistungsbonus.
- Erstattungen können steuerliche Auswirkungen für den Partner haben, für die dieser allein verantwortlich ist. Zovi übernimmt keine Gewähr bezüglich der steuerlichen Behandlung dieser Zahlungen.
- Wenn die Anzahl der aktiven Kliniken des Partners für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate unter den erforderlichen Schwellenwert fällt, wird die Leasingerstattung pausiert, bis der Schwellenwert wieder erreicht ist.
- Zovi garantiert kein bestimmtes Fahrzeug. Die monatliche Erstattung ist eine Obergrenze, keine Verpflichtung für eine bestimmte Marke, Modell oder Kosten.
- Der Leasingvertrag bleibt zu jeder Zeit die alleinige rechtliche und finanzielle Verantwortung des Partners. Zovi hat keine Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag des Partners.
5. Klinikverhalten
- Partner dürfen nur die veröffentlichten Produktmerkmale und Preise von Zovi darstellen. Partner dürfen keine Zusagen, Versprechen oder Aussagen im Namen von Zovi machen, die über die veröffentlichten Materialien hinausgehen oder diesen widersprechen.
- Partner dürfen Kliniken keine Rabatte, Anreize oder Sondervereinbarungen anbieten, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Zovi.
- Eine Falschdarstellung des Produkts, der Preisgestaltung oder der Bedingungen von Zovi gegenüber einer Klinik oder einem Dritten ist ein Grund für die sofortige Kündigung ohne weitere Provision.
- Partner müssen bei der Durchführung von Akquise- und Empfehlungsaktivitäten alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der DSGVO und geltender Datenschutzbestimmungen.
6. Kündigung
- Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen an die andere Partei kündigen.
- Nach der Kündigung erhält der Partner für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dem wirksamen Kündigungsdatum weiterhin Provisionen für bereits aktive empfohlene Kliniken. Nach diesem Nachfolgezeitraum sind keine weiteren Provisionen fällig.
- Zovi kann diese Vereinbarung bei Betrug, Falschdarstellung, Verstoß gegen diese Bedingungen oder Verhaltensweisen, die Zovi in Misskredit bringen, unverzüglich und ohne Ankündigung und ohne weitere Provisionsverpflichtung kündigen.
- Empfohlene Kliniken bleiben Zovi-Kunden nach der Kündigung. Der Partner hat kein Eigentum an, kein Recht auf und keine fortlaufende Beziehung zu einer Klinik, die bei Zovi eingeführt wurde.
7. Vertraulichkeit
- Partner dürfen die Preisstrukturen, internen Materialien, Provisionssätze oder die spezifischen Bedingungen des Partnerprogramms von Zovi nicht an Dritte weitergeben.
- Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach Beendigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
8. Haftung
- Die Gesamthaftung von Zovi gegenüber dem Partner aus dieser Vereinbarung ist auf verdiente, aber noch nicht gezahlte Provisionsbeträge der vorangegangenen drei Monate begrenzt.
- Zovi haftet nicht für mittelbare, Folge- oder Sonderschäden, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben.
9. Änderungen
- Zovi kann diese Bedingungen jederzeit mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen aktualisieren. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach der Mitteilung gilt als Zustimmung zu den überarbeiteten Bedingungen.
10. Anwendbares Recht
- Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Düsseldorf, Deutschland.
- Betreiber: Salford Ventures GmbH, Düsseldorf, Deutschland.